Der Begriff IGEL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Es handelt sich um medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehören und daher von Patienten selbst bezahlt werden müssen. Diese Leistungen können präventiver, diagnostischer oder therapeutischer Natur sein und werden in der Regel auf Wunsch des Patienten oder als Zusatzangebot des Arztes erbracht.
Der Begriff IGEL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Es handelt sich um medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehören und daher von Patienten selbst bezahlt werden müssen. Diese Leistungen können präventiver, diagnostischer oder therapeutischer Natur sein und werden in der Regel auf Wunsch des Patienten oder als Zusatzangebot des Arztes erbracht.
– Sie nicht zwingend medizinisch notwendig sind. – Sie wissenschaftlich noch nicht ausreichend belegt oder evaluiert wurden. – Sie über das Maß der Regelversorgung hinausgehen und somit als Komfortleistungen gelten.
Die Kosten müssen von den Patienten selbst getragen werden, was eine direkte vertragliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient erfordert.
Präventive Leistungen: – Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: z. B. Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung, Glaukom-Screening beim Augenarzt. – Erweiterte Hautkrebsvorsorge: Dermatoskopie zur Untersuchung von Muttermalen. – Sporttauglichkeitsuntersuchung: Tests für Freizeitsportler zur Risikobewertung.
Diagnostische Leistungen: – Ultraschalluntersuchungen: Zusätzliche bildgebende Verfahren, die über die regulären Vorsorgeprogramme hinausgehen. – Laboruntersuchungen: Bestimmung von Vitaminen, Mineralstoffen oder Tumormarkern, die nicht von der Kasse übernommen werden.
Therapeutische Zusatzangebote: – Akupunktur: Bei Erkrankungen, für die keine Erstattung vorgesehen ist (z. B. Migräne). – Physiotherapeutische Anwendungen: Zusätzliche Behandlungen bei Verspannungen oder Schmerzen. – Naturheilverfahren: Methoden wie Homöopathie oder Eigenbluttherapie.
Ästhetische Leistungen: – Kosmetische Eingriffe: Behandlung von Altersflecken oder Falten mittels Laser oder Injektionen.
– Erweiterte Vorsorge: Zusätzliche Untersuchungen bieten vermeintlich mehr Sicherheit. – Komfort und Wohlbefinden: Therapien, die zur Steigerung der Lebensqualität beitragen, wie alternative Heilverfahren oder ästhetische Eingriffe. – Individuelle Wünsche: Patienten möchten ergänzende Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen.
– Über die Kosten aufzuklären. – Eine schriftliche Vereinbarung zur Leistungserbringung zu treffen. – Die medizinische Notwendigkeit oder den Nutzen der Leistung klar darzustellen.
Patienten haben das Recht, Leistungen abzulehnen, ohne dass dies Auswirkungen auf die reguläre Behandlung hat.
Mangelnde Evidenz: Viele IGeL-Leistungen sind wissenschaftlich nicht ausreichend untersucht. Ihr tatsächlicher medizinischer Nutzen ist häufig umstritten.
Informationsasymmetrie: Patienten sind oft nicht ausreichend über den Nutzen, die Risiken und Alternativen informiert. Dies kann zu Überversorgung oder unnötigen Kosten führen.
Kommerzialisierung der Medizin: Die steigende Zahl von IGeL-Angeboten weckt den Vorwurf, dass finanzielle Interessen in Arztpraxen zu einer „Zweiklassenmedizin“ führen.
Die IGeL-Monitor-Studien des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bewerten regelmäßig individuelle Gesundheitsleistungen und informieren Patienten über deren Nutzen oder Risiken.
– Früherkennung von Krankheiten: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen können individuelle Risiken aufdecken. – Personalisierte Behandlungen: Patienten erhalten Leistungen, die auf ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sind. – Erweiterung des Therapiespektrums: Alternative Heilverfahren bieten Optionen bei chronischen Erkrankungen oder bei fehlender schulmedizinischer Lösung.
Fachbegriffe